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Sozialrechtliche Probleme bei Trennung und Scheidung – SGB II (Conradis/Jansen, FamRB 2020, 497)

In mehreren Beiträgen werden die Autoren das gesamte öffentliche Sozialrecht erörtern, soweit es bei Trennung und Scheidung von Bedeutung ist. Zunächst werden die Leistungsbereiche des SGB in der Reihenfolge des Gesetzes dargestellt und danach die übrigen Sozialleistungen in alphabetischer Reihenfolge. Nach einem Überblick zur Beratung bei sozialrechtlichen Problemen behandelt der erste Beitrag die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).

A. Sozialrechtliche Probleme in der anwaltlichen Beratung

I. Umfang der Beratung

II. Durchführung der Beratung

III. Korrektur von Fehlern

B. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

I. Einführung

1. Antragstellung

2. Regelbedarf

3. Unterkunftskosten

4. Einzelanspruch, Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft

5. Einkommen und Vermögen

a) Einkommen

b) Vermögen

II. Folgen auf Grund des Getrenntlebens

1. Änderung des Regelbedarfs

2. Mehrbedarf für Alleinerziehende

3. Unterkunftskosten der Ehewohnung

4. Bezug einer neuen Wohnung

5. Aufteilung der Haushaltsgegenstände

6. Unterhalt

7. Kosten bei Durchführung des Umgangsrechts

III. Probleme anlässlich der Scheidung

1. Zugewinnausgleich

2. Haushaltsgegenstände

IV. Schlussbemerkung


A. Sozialrechtliche Probleme in der anwaltlichen Beratung

I. Umfang der Beratung

Anlässlich einer Trennung oder im Scheidungsverfahren ist auch eine Beratung zu sozialrechtlichen Fragen erforderlich. Dies gilt nicht nur, soweit sich die Betroffenen ausdrücklich zu sozialrechtlichen Ansprüchen beraten lassen wollen, sondern auch, wenn hiernach nicht gefragt wird. Dabei ist nicht nur auf sozialrechtliche Ansprüche hinzuweisen, sondern gegebenenfalls auch darauf hinzuwirken, dass notwendige Anträge gestellt werden. Bei der anwaltlichen Beratung – und in ähnlichem Umfang gilt dies auch für Personen, die eine gesetzliche Betreuung durchführen – besteht die Verpflichtung zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung, es sei denn, der Mandant gibt deutlich zu erkennen, er bedürfe des Rates nur in einer bestimmten Richtung. Dementsprechend wurde entschieden, dass im Rahmen eines familienrechtlichen Mandats eine Hinweispflicht auf die Möglichkeit besteht, fristgebunden einen Antrag zu stellen. Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, soweit es um Hinweise auf Sozialleistungen geht, die anlässlich der Trennung – zuweilen auch infolge der Scheidung – erst entstehen.

Beraterhinweis
Da die meisten Leistungen erst ab Antragstellung oder ab Beginn des Monats der Antragstellung bewilligt werden können (für Leistungen nach dem SGB II s. B. I. 1., kann schon ein verzögerter Antrag zu einem Schaden bei den Betroffenen führen.

Für die Beurteilung von Unterhaltsansprüchen, die infolge der Trennung entstehen, ist die Kenntnis des Einflusses von Sozialleistungen auf Unterhaltsansprüche von Bedeutung. Dies gilt zum einen für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen, da zu klären ist, welche Sozialleistungen sich auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs, und zum anderen, wie sich Unterhaltszahlungen auf die Höhe von Sozialleistungen auswirken (z.B. beim Wohngeld). Hierbei ist auf die Mitteilungspflichten der Betroffenen gegenüber den Sozialleistungsträgern hinzuweisen (z.B. bei dem Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe), damit nicht zu Unrecht Leistungen bezogen werden.

Bei all diesen Fragen ist zu berücksichtigen, dass trotz des sozialrechtlichen Rats Betroffene Gründe haben können, sich entgegen dieser Empfehlung zu verhalten. So kann es sozialrechtlich sinnvoll sein, zunächst keinen Scheidungsantrag zu stellen, während der Betroffene möglichst schnell geschieden werden möchte.

Beraterhinweis
In solchen Fällen sollten die Betroffenen schriftlich auf die negativen sozialrechtlichen Konsequenzen hingewiesen werden, auch, um eine Inanspruchnahme auf Grund eines Regresses zu vermeiden.

Eine besondere Haftungsnorm findet sich in § 103 SGB XII. Danach haftet jede Person, also auch wenn ...



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 05.01.2021 13:53
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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