Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 9.12.2020 – XII ZB 191/19
VKH: Erziehungsbeitrag des Pflegegelds einzusetzendes Einkommen
Der Pflegeeltern zufließende Erziehungsbeitrag nach § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII ist Einkommen im Sinne der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe.


BGH, Beschl. v. 2.12.2020 – XII ZB 324/20
Wiedereinsetzung: Vertrauensschutz bei erstem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
Ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund vorträgt. Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (im Anschluss an BGH v. 31.1.2018 – XII ZB 565/16, FamRZ 2018, 841).


BGH, Beschl. v. 2.12.2020 – XII ZB 303/20
Rückwirkende Heilung des Vertretungsmangels des Kindes durch sorgeberechtigten Elternteil
a) Ist die Beistandschaft des Jugendamts beendet, erlangt der sorgeberechtigte Elternteil die gesetzliche Vertretung des Kindes zurück und kann Verfahrenshandlungen, bei denen das Kind nicht wirksam gesetzlich vertreten war, rückwirkend genehmigen (Fortführung von BGH v. 30.11.1988 – IVa ZB 12/88, BGHZ 106, 96, 100 = FamRZ 1989, 269, 270).
b) Der Vertretungsmangel kann in jeder Lage des Verfahrens geheilt werden, und zwar auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in der jeweiligen Instanz bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. zum Zeitpunkt der Beschlussfassung (im Anschluss an BGH v. 14.12.2017 – V ZB 35/17, Grundeigentum 2018, 397).


BGH, Beschl. v. 25.11.2020 – XII ZB 200/20
Wiedereinsetzung: Gerichtliche Pflichten bei Zweifeln an eidesstattlicher Versicherung einer Kanzleiangestellten
Schenkt das Rechtsmittelgericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben, muss es den die Wiedereinsetzung Begehrenden darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten. Zudem ist dann die Prüfung veranlasst, ob nicht bereits in der Vorlage der eidesstattlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Erklärenden als Zeugen zu den darin genannten Tatsachen liegt (im Anschluss an BGH v. 18.12.2019 – XII ZB 379/19, FamRZ 2020, 618 = FamRB 2020, 150).


BGH, Beschl. v. 11.11.2020 – XII ZB 354/20
Wiedereinsetzung: Anforderungen an die Fristenkontrolle bei Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax
Besteht die allgemeine Kanzleianweisung, nach der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu prüfen, ob die Übermittlung vollständig sowie an den richtigen Empfänger erfolgt ist, und die Frist im Fristenkalender erst anschließend zu streichen, muss das Sendeprotokoll bei der allabendlichen Erledigungskontrolle nicht – erneut – inhaltlich überprüft werden (im Anschluss an BGH v. 23.2.2016 – II ZB 9/15, NJW 2016, 1664 = MDR 2016, 665).



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.02.2021 10:09
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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