Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.

 

BGH, Beschl. v. 29.6.2021 – IV ZB 16/20
Nachlasspflegervergütung bei sog. teilmittellosem Nachlass
Die Vergütung des Nachlasspflegers richtet sich nach § 1915 Abs. 1 Satz 2 BGB, soweit der Nachlass zur Deckung der Vergütung ausreicht. Allein der vom Nachlass nicht gedeckte Teil der Vergütung ist nach den Sätzen für unbemittelte Nachlässe zu bemessen.


BGH, Beschl. v. 16.6.2021 – XII ZB 358/20
Erforderlichkeit persönlicher förmlicher Zustellung an den Betroffenen im Unterbringungsverfahren
Die Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen entsprechende Unterbringungsgenehmigung wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss dem Betroffenen lediglich durch Aufgabe zur Post bekanntgegeben wird. Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung durch tatsächlichen Zugang ist in diesem Fall wegen fehlenden Zustellungswillens des Gerichts nicht möglich (Anschluss an BGH v. 19.2.2020 – XII ZB 291/19, FamRZ 2020, 770 = FamRB 2020, 233 [Ahn-Roth] und BGH v. 24.10.2018 – XII ZB 188/18, FamRZ 2019, 477).


BGH, Beschl. v. 16.6.2021 – XII ZB 554/20
Zur Rechtsbeschwerdeberechtigung des Vorsorgebevollmächtigten im Betreuungsverfahren
a) Ein in § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG genannter naher Angehöriger des Betroffenen kann – sofern er in erster Instanz am Verfahren beteiligt war – gegen einen in der Beschwerdeinstanz abgeänderten Betreuungsbeschluss im Interesse des Betroffenen eine Rechtsbeschwerde im eigenen Namen führen, ohne dass er eine Erstbeschwerde eingelegt hatte und durch die Beschwerdeentscheidung formell beschwert ist (im Anschluss an BGH v. 14.10.2020 – XII ZB 91/20, FamRZ 2021, 228).
b) Zur Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht


BGH, Beschl. v. 2.6.2021 – XII ZB 126/21
Zur erneuten Anhörung im Unterbringungsverfahren nach ergänzender Stellungnahme des Sachverständigen
a) Stützt sich das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten auf eine neue Tatsachengrundlage, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, ist eine erneute Anhörung des Betroffenen grundsätzlich geboten (im Anschluss an BGH v. 7.12.2016 – XII ZB 32/16, FamRZ 2017, 477).
b) Dies gilt allerdings nicht, wenn der Sachverständige in seiner ergänzenden Stellungnahme nur seine bereits in dem ursprünglichen Gutachten niedergelegten Ausführungen wiederholt oder bestätigt.


BGH, Beschl. v. 12.5.2021 – XII ZB 505/20
Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayPsychKHG
Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayPsychKHG setzt in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift voraus, dass die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben ist.


BGH, Beschl. v. 12.5.2021 – XII ZB 109/21
Verfahrensfehlerhaftes Absehen von erneuter Anhörung des Unterzubringenden im Beschwerdeverfahren
Zieht das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten (im Anschluss an BGH v. 7.12.2016 – XII ZB 32/16, FamRZ 2017, 477).
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.08.2021 12:28
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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