Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 6.10.2021 – XII ZB 205/20
Erforderlichkeit erneuter persönlicher Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren
Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine neue persönliche Anhörung des Betroffenen (im Anschluss an BGH v. 15.8.2018 – XII ZB 10/18, FamRZ 2018, 1770 und BGH v. 18.11.2020 – XII ZB 179/20, FamRZ 2021, 303).


BGH, Beschl. v. 6.10.2021 – XII ZB 290/21
Ordnungsgemäße Bekanntgabe des Gutachtens an den Betroffenen
Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekanntgegeben worden ist (im Anschluss an BGH v. 10.3.2021 – XII ZB 462/20, FamRZ 2021, 1064).


BGH, Beschl. v. 22.9.2021 – XII ZB 93/21
Keine Heilung/Nachholung fehlerhafter/unterbliebener erstinstanzlicher Anhörung im Abhilfeverfahren
Wird in einem Betreuungsverfahren die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt, darf das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.11.2021 11:51
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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