Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 23.3.2022 – XII ZB 337/21
Versorgungsausgleich bei Statuswechsel zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Unternehmereigenschaft während Ehezeit
a) Zur Berechnung der nach einem Statuswechsel zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Unternehmereigenschaft jeweils gesondert zu ermittelnden Ehezeitanteile einer einheitlichen Versorgung.
b) Das Pfandrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Rechten aus einer Rückdeckungsversicherung ist anteilig auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten zu übertragen, und zwar im Umfang des zum Ehezeitende bestehenden Deckungsgrads am Ehezeitanteil, zuzüglich darauf entfallender Zinsen und Überschussanteile (Fortführung von BGH v. 11.9.2019 – XII ZB 627/15, FamRZ 2019, 1993).


BGH, Beschl. v. 23.3.2022 – XII ZB 24/22
Förmliche Beweisaufnahme durch Gutachteneinholung über Notwendigkeit der Maßnahme vor Unterbringung
In einem Unterbringungsverfahren darf das Beschwerdegericht nicht von einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme absehen, wenn diese im ersten Rechtszug unter Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften durchgeführt worden ist.


BGH, Beschluss vom 16.3.2022 – XII ZB 154/21
Formlose und konkludente Verfahrenspflegerbestellung im Betreuungsverfahren
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren kann auch im Rahmen einer verfahrensleitenden Verfügung des Gerichts und konkludent erfolgen.


BGH, Beschl. v. 16.3.2022 – IV ZB 27/21
Nachlassgerichtliche Genehmigung der Erbschaftsausschlagung durch Nachlasspfleger für unbekannte Erben
Der Nachlasspfleger ist nicht berechtigt, mit Wirkung für die unbekannten Erben eine in den Nachlass des Erblassers gefallene weitere Erbschaft auszuschlagen. Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein allein dem Erben bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zustehendes Recht.


BGH, Beschl. v. 9.3.2022 – XII ZB 539/21
Besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse
Zur Höhe der Betreuervergütung nach Absolvierung eines Studiums der Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule „Carl Schorlemmer“.


BGH, Beschl. v. 17.2.2022 – V ZB 14/21
Nachweis der Erbfolge des überlebenden Ehegatten ggü. Grundbuchamt
a) Einem Nachweis der Erbfolge des überlebenden Ehegatten gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO steht nicht entgegen, dass die letztwillige Verfügung eine dem § 2077 Abs. 1 BGB entsprechende Scheidungsklausel enthält, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass deren Voraussetzungen erfüllt sind.
b) Das gilt auch, wenn die Scheidungsklausel abweichend von § 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB vorsieht, dass die letztwillige Verfügung bereits dann unwirksam sein soll, wenn der überlebende Ehegatte einen Scheidungsantrag gestellt hat.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.04.2022 12:32
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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