Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 11.10.2023 – IV ZB 26/22
Geschäftswert für Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags
Der Geschäftswert für die Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags gegenüber dem Erstversterbenden von zwei Erblassern (hier: Kinder im Verhältnis zu ihren Eltern) bemisst sich nach dem Vermögen beider Erblasser (§ 86 Abs. 1 und 2, § 102 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und 2, § 109 Abs. 1 GNotKG).


BGH, Beschl. v. 23.8.2023 – XII ZB 202/22
Behandlung der sog. Mütterrente im Abänderungsverfahren
Zur Behandlung der rentenrechtlichen Besserbewertung von Kindererziehungszeiten durch die sog. Mütterrente bei der Ermittlung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert im Abänderungsverfahren.


BGH, Beschl. v. 2.8.2023 – XII ZB 75/23
Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren
Bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung darf das Betreuungsgericht grundsätzlich nur dann nach § 34 Abs. 3 FamFG verfahren, wenn alle zwanglosen Möglichkeiten, den Betroffenen anzuhören und sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, vergeblich ausgeschöpft sind und die gemäß § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist (im Anschluss an BGH v. 3.11.2021 – XII ZB 215/21, FamRZ 2022, 379 = FamRB 2022, 106 [Moll-Vogel])



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.11.2023 08:50
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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