Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 24.1.2024 – XII ZB 321/23
Überprüfungsfrist im Fall erstmaliger Anordnung einer Betreuung gegen den erklärten Willen des Betroffenen
Entscheidet das Landgericht nach dem 1.1.2023 über eine Beschwerde in einer Betreuungssache, hat es § 294 Abs. 3 Satz 2 und § 295 Abs. 2 Satz 2 FamFG in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I, 882) und die Übergangsvorschrift des § 493 Abs. 5 FamFG anzuwenden.


BGH, Beschl. v. 17.1.2024 – XII ZB 140/22
Abänderung einer Alt-Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege der Totalrevision
a) Zur nachträglichen Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung.
b) Anrechte, die unter der Geltung des bis zum 31.8.2009 gültigen Versorgungsausgleichsrechts aus rechtlichen Gründen – beispielsweise wegen der Höchstbetragsbegrenzung für das erweiterte Splitting gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG – nur teilweise in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogen werden konnten, gehören gleichwohl i.S.d. § 51 Abs. 1 VersAusglG zu den „einbezogenen Anrechten“ mit der Folge, dass sie bei einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG im Wege interner oder externer Teilung nach den §§ 9 bis 19 VersAusglG vollständig ausgeglichen werden können (im Anschluss an BGH v. 24.6.2015 – XII ZB 495/12, FamRZ 2015, 1688 = FamRB 2015, 374 [Götsche]).



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.03.2024 11:43
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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