Aus der Redaktion:
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Die Leitsätze der neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes:
BGH: Absehen von Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen
a) Auch im Beschwerdeverfahren in einer Betreuungssache besteht grundsätzlich die Pflicht des Beschwerdegerichts, den Betroffenen persönlich anzuhören.
b) Sieht das Beschwerdegericht von einer persönlichen Anhörung ab, muss es die Gründe dafür in der Beschwerdeentscheidung nachvollziehbar darlegen. Das ist ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn aus den übrigen Gründen ohne weiteres ersichtlich ist, dass eine Anhörung keine weitere Aufklärung erwarten lässt.
BGH, Beschl. v. 11.4.2012 - XII ZB 504/11
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BGH: Keine Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen mangelnder Amtsführung des Betreuers im Vergütungsfestsetzungsverfahren
Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 292, 168 FamFG können Gegenan-sprüche, die darauf gestützt werden, der Betreuer habe sein Amt mangelhaft geführt, nicht berücksichtigt werden.
BGH, Beschl. v. 11.4.2012 - XII ZB 459/10
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BGH: Versorgungsausgleich bei Soldaten
Bei Soldaten ist die dem Versorgungsausgleich zugrunde zu legende Gesamtzeit weiterhin nach der besonderen Altersgrenze des § 45 Abs. 2 Nr. 1 SG zu bemessen.
BGH, Beschl. v. 25.1.2012 - XII ZB 371/11
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BGH: Begrenzung der Revisionszulassung auf Altersvorsorgeunterhalt
Bei einer Verurteilung zur Zahlung von Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt ist eine Begrenzung der Revisionszulassung auf den Altersvorsorgeunterhalt grundsätzlich nicht zulässig. Das gilt nicht, wenn es - etwa wegen besonders günstiger Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen - einer zweistufigen Berechnung des Elementarunterhalts nicht bedarf (im Anschluss an das Senatsurt. v. 25.10.2006 - XII ZR 141/04, FamRZ 2007, 117 = FamRB 2007, 33).
BGH, Urt. v. 30.11.2011 - XII ZR 35/09
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